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Keine Aufhebung einer im EU-Ausland geschlossenen Minderjährigenehe
Eine im EU-Ausland nach dem dort geltenden Recht (hier: Bulgarien) wirksam geschlossene Ehe unter Beteiligung eines Minderjährigen kann im Regelfall nicht nach deutschem Recht aufgehoben werden, da das ansonsten verletzte Recht der Ehegatten u.a. auf Freizügigkeit innerhalb der EU zur Annahme einer schweren Härte führen würde. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und lehnte mit dieser Begründung die Aufhebung einer Minderjährigenehe ...