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Durch Telefonbetrug zu Unrecht per Überweisung erhaltener Geldbetrag muss zurückgezahlt werden
Erhält jemand durch ein betrügerisches Verhalten Dritter einen Geldbetrag auf sein Konto überwiesen, ist der unberechtigte Begünstigte dazu verpflichtet, diesen Betrag zurückzuzahlen. Dies entschied das Amtsgericht München.