Aktuelle News
Mieter hat vor Überlassung der Mietsache keinen Anspruch auf Unterlassung einer Doppelvermietung gegen den Vermieter
Der Mieter hat vor Überlassung der Mietsache keinen Anspruch auf Unterlassung einer Doppelvermietung gegen den Vermieter. Vielmehr darf dieser mehrere Mietverträge über die Räumlichkeiten abschließen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.