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Wohnungseigentümer muss Gartenterrasse bei möglicher Einsichtnahme in Nachbarwohnung entfernen
Kann von einer von einem Wohnungseigentümer errichteten Gartenterrasse in eine Nachbarwohnung geschaut werden, so bedarf die Errichtung der Zustimmung des Eigentümers der Nachbarwohnung gemäß §§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG. Liegt diese nicht vor, so muss die Terrasse entfernt werden. Dies hat das Amtsgericht Sinzig entschieden.