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Yezidische Familien aus irakischer Provinz Ninive dürfen in autonome Region Kurdistan-Irak abgeschoben werden
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung bestätigt, dass irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer Religionszugehörigkeit aus dem Distrikt Sindjar in der Provinz Ninive im Falle ihrer Rückkehr in die Herkunftsregion keine Gruppenverfolgung (mehr) droht. Er hat in den beiden verhandelten Fällen yezidischer Familien mit minderjährigen Kindern und arbeitsfähigen Familienvätern außerdem entschieden, dass sie keinen Anspruch auf die Gewährung des ...