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Kein Schadensersatzanspruch gegen Gartenbauunternehmer nach Sturz über Schaufel im erkennbaren Baustellenbereich
Begibt sich eine Person freiwillig in einen gut erkennbaren Baustellenbereich und stürzt dort über eine Schaufel, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Gartenbauunternehmer. Dieser ist nicht verpflichtet, Werkzeuge im Baustellenbereich beiseite zu schaffen oder besonders zu sichern. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.