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Widerrufsinformationen in Verbraucherdarlehensverträgen zur Finanzierung eines Kfz-Erwerbs ordnungsgemäß
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen entschieden, dass der jeweilige Darlehensnehmer den zur Finanzierung eines Kfz-Erwerbs geschlossenen Darlehensvertrag nicht wirksam widerrufen hat, weil die jeweils beklagte Bank eine ordnungsgemäße Widerrufsinformation und die erforderlichen Pflichtangaben beanstandungsfrei erteilt hatte.