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Berwertungsportale im Internet: Gewerbetreibender muss Kritik an Leistungen und öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen
Der Bundesgerichtshof hatte über die Zulässigkeit der Bewertungsdarstellung von Unternehmen auf dem Internet-Bewertungsportal www.yelp.de zu entscheiden und verwies darauf, dass die Anzeige des Bewertungsdurchschnitts und die Einstufung von Nutzerbewertungen als "empfohlen" oder "nicht empfohlen" durch die Berufs- sowie Meinungsfreiheit geschützt sind. Zudem verwies das Gericht darauf, dass ein Gewerbetreibender Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik ...