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Kein Unfallversicherungsschutz im eigenen Zimmer im Internat
Ein unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehender Arbeitsunfall liegt nicht vor, wenn sich der Unfall in einem zur Privatsphäre des Internatsschülers gehörigen Zimmer ereignet. Dies entschied das Sozialgericht Osnabrück.