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BAG: Bei Nutzung des privaten Pkw wegen Fahrt zur Schulung müssen Betriebsratsmitglieder Fahrgemeinschaft bilden
Nutzten mehrere Betriebsratsmitglieder ihren privaten Pkw, um zu einer Schulung zu fahren, so ist es grundsätzlich zumutbar, eine Fahrgemeinschaft zu bilden. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Erstattung der Fahrkosten eines Betriebsratsmitglieds beschränken. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.