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Pflicht zum Tragen von Masken in Rheinland-Pfalz derzeit rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass die Pflicht zur Tragung einer "Mund-Nasen-Bedeckung" beim Einkaufen und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs nach der aktuellen rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung vom 24. April 2020 unter Berücksichtigung der Grundrechte jedes Einzelnen derzeit als gerechtfertigt anzusehen ist.