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VG Greifswald lehnt Eilantrag von Neustrelitzer Schülerin als unzulässig ab
Das VG Greifswald hat entschieden, dass ein Eilantrag einer Schülerin in Mecklenburg-Vorpommern, mit dem der von ihr besuchten Schule ab dem 04.05.2020 die Unterrichtung der 6. Jahrgangsstufe gestattet werden sollte, mangels Antragsbefugnis unzulässig ist.