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Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf umzugswilligen Elternteil erst nachdem Kind Grundschule beendet hat
Möchte ein Elternteil mit einem Kind umziehen und beantragt deshalb die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich, so kann dies solange zurückgestellt werden, bis das Kind die Grundschule beendet hat. Bis dahin verbleibt es bei dem Umzug verhindernden gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.