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Ortsgemeinde kann Bau von Windenergieanlagen nicht verhindern
Die Kreisverwaltung Birkenfeld durfte den Bau von zwei Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Gemeinde Wilzenberg-Hußweiler genehmigen - auch ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Anlagen verstoßen weder gegen das artenschutzrechtliche Tötungsverbot noch liegen sonstige Rechtsverletzungen vor. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz auf die Klage der betroffenen Ortsgemeinde.