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Keine barrierefreie Erreichbarkeit einer Apotheke bei 4,5 bis 5,5 cm hohen Stufe im Eingangsbereich
Eine Apotheke ist nicht gemäß § 4 Abs. 2a der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) barrierefrei, wenn sich im Eingangsbereich eine 4,5 bis 5,5 cm hohe Stufe befindet. Umbaukosten von 8.000 EUR sind dem Inhaber einer Apotheke grundsätzlich zuzumuten. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.