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VG Köln: Postnachfolgeunternehmen zahlen für Dienstzeiten vor 1995
Das VG Köln hat entschieden, dass die Deutsche Post AG, die Deutsche Bank AG und die Deutsche Telekom AG zur Finanzierung von Rückstellungen der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost verpflichtet sind, die auf Dienstzeiten vor 1995, also auf Zeiten vor ihrer Entstehung entfielen.