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BayVGH setzt Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischem Risikogebiet vorläufig außer Vollzug
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung das Beherbergungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 1 der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) für Gäste, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, mit Beschluss vorläufig außer Vollzug gesetzt. Im Übrigen hat er den Antrag auf vorläufige ...