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Fraktionslose Landtagsabgeordnete scheitert mit Klage gegen die Versagung der Anerkennung als parlamentarische Gruppe
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss die Organklage einer fraktionslosen Landtagsabgeordneten zurückgewiesen, mit der diese sich gegen einen Beschluss des Landtags wendet, ihrem Zusammenschluss mit einem weiteren fraktionslosen Abgeordneten die Anerkennung als "Freie Alternative Gruppe im Landtag" (FALG) sowie die Gewährung von (weitergehenden) parlamentarischen Rechten und finanziellen Leistungen zu verweigern.