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VG Köln: KFZ-Zulassungsdienst darf wieder ins Straßenverkehrsamt
Der Oberbergische Kreis darf den Zugang eines KFZ-Zulassungsdiensts zur Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamts nicht mit der Begründung einschränken, dieser trete im Internet und in Werbeanzeigen als Behörde auf. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und den Oberbergischen Kreis im Wege der einstweiligen Anordnung dazu verpflichtet, den Antragsteller wie andere KFZ-Zulassungsdienste zu behandeln.