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BVerwG: Kein Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber Finanzamt auf Steuerkontoauszug
Der Insolvenzverwalter kann nach Art. 15 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) keine Auskunft vom Finanzamt über das Steuerkonto des Insolvenzschuldners verlangen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.