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Facebook-Nutzer hat gegen Behörde kein Anspruch auf Einschreiten gegen Löschung eines Beitrags
Wird der Beitrag eines Facebook-Nutzers wegen Verstoßes gegen der Gemeinschaftsstandards und auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gelöscht, so besteht kein Anspruch gegen die Behörde auf Einschreiten gegen die Löschung. Die Behörde kann Facebook nicht zur Freischaltung des gelöschten Beitrags zwingen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.