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Kontaktabbruch des Kindes wegen jahrelangen Ehebruchs des letztverstorbenen Ehegatten rechtfertigt keine Neutestierung wegen "familiärer Zuwiderhandlungen" des Kindes
Enthält ein gemeinschaftliches Testament die Regelung, wonach das Testament durch den überlebenden Ehegatten wegen "familiärer Zuwiderhandlungen" des als Schlusserben eingesetzten Kindes geändert werden kann, so greift diese Regelung nicht, wenn das Kind wegen des jahrelangen Ehebruchs des überlebenden Ehegattens den Kontakt zu ihm abbricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind intellektuell minderbegabt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg ...