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Teure Selbsthilfe gegenüber Ferienwohnungsgästen
Ein Vermieter einer Ferienwohnung muss die Kosten für eine Wohnungsöffnung durch die Polizei tragen, wenn er das Schloss ausgewechselt hatte, so dass die Feriengäste nicht in die Wohnung gelangen konnten, um unter anderem ein Medikament einzunehmen, auf dessen tägliche Einnahme der Feriengast angewiesen ist. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.