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Schmerzensgeld von 30.000 EUR nach Verkehrsunfall mit Todesfolge
Wer bei einem Verkehrsunfall eine schwere Kopfverletzung erleidet, mehrere Tage nach dem Unfall noch ansprechbar ist, dann jedoch wegen Hirninfarkten ein Schwerstpflegefall wird und sich nicht mehr verständigen kann und schließlich nach etwa viereinhalb Monaten verstirbt, kann ein Schmerzensgeld von 30.000 EUR zustehen. Der Schmerzensgeldanspruch geht auf die Erben des Verstorbenen über. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Celle ...