Aktuelle News
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof setzt bayernweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum (§ 24 Abs. 2 der 11. BayIfSMV) vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg insoweit stattgegeben. Die weiter beantragte Außervollzugsetzung der Regelungen über Kontaktbeschränkungen, über die Schließung von Bibliotheken und Archive sowie über die 15-km-Regelung für tagestouristische Ausflüge hat er abgelehnt.