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Eilverfahren auf staatliche Hilfe zum Suizid erfolglos
Schwerkranke Menschen haben keinen Anspruch darauf, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Eilverfahren dazu verpflichtet wird, ihnen eine Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung zu erteilen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen.