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Feststellung der Zuverlässigkeit nach Luftsicherheitsgesetz zurecht widerrufen
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Urteil vom 10. März 2021 die Klage eines EU-Ausländers gegen den Widerruf der Feststellung seiner luftverkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit abgewiesen.