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Sockendieb wegen Hehlerei verurteilt
Das Amtsgericht München hat zwei Männer aus Polen wegen gemeinschaftlich begangener Hehlerei, den Älteren zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung und den Jüngeren zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt und hob den Untersuchungshaftbefehl gegen den Jüngeren auf, der zuvor auf Haftentschädigung wegen überschießender Untersuchungshaft verzichtet hatte.