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Anordnung der Maskenpflicht für die Lüneburger Innenstadt rechtswidrig
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss in einem Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg vom 30. März 2021 über die Anordnung der Maskenpflicht für die Lüneburger Innenstadt wegen deren Rechtswidrigkeit angeordnet.