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Ausübung der verbotenen Prostitution führt nach Bewährungswiderruf nur noch zu einer Geldstrafe
Am 20.05.2021 verurteilte das Amtsgericht München eine 31jährige Prostituierte wegen Ausübung der verbotenen Prostitution in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro