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Eilrechtsschutzbegehren gegen Bürgerentscheide in Strande erfolglos
Das Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss bestätigt, dass das schleswig-holsteinische Kommunalrecht nach durchgeführtem Bürgerentscheid keinen Eilrechtsschutz sondern nur die Klagemöglichkeit vorsieht.