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Energielieferungen sind keine Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung
Durch den Vermieter an den Mieter erbrachte Energielieferungen sind nicht als Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung, sondern als steuerpflichtige Hauptleistungen anzusehen. Dies hat FG Münster entschieden.