Aktuelle News
Verstoß gegen Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen wegen zu langer Fristsetzung zur Erstellung eines Gutachtens und Terminverschiebungen wegen Urlaubs
Es verstößt gegen das Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen (§ 155 Abs. 1 FamFG), wenn das Gericht zur Gutachtenerstellung eine zu lange Frist setzt und wegen Urlaub von Verfahrensbeteiligten großzügig Termine verschiebt. Das Gericht hat vielmehr für eine straffe Verfahrensführung zu sorgen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.