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„Bad Bank“ der WestLB haftet für Steuerschulden aus Cum-Ex-Geschäften
Das Landgericht Frankfurt am Main hat einer Klage der Nachfolgerin der WestLB gegen die Abwicklungsanstalt dieser Bank auf Übernahme von Steuerschulden von rund einer Milliarde Euro aus sog. Cum-Ex-Geschäften stattgegeben.