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Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Abtrennung des Winterkorn-Verfahrens erfolglos
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die Entscheidung der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig, das Verfahren gegen den Angeklagten Prof. Dr. Winterkorn zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung abzutrennen, als unzulässig verworfen.