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Anträge auf Corona-Soforthilfe für längst verkaufte Firmen führen zu Bewährungs- und Geldstrafe
Das Amtsgericht München verurteilte einen 24jährigen Putzmann aus dem östlichen Landkreis München wegen Subventionsbetrugs in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 15 Euro und legte ihm als Bewährungsauflage die Ableistung von 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit binnen acht Monaten ab Rechtskraft des Urteils auf.