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Berufung der financialright GmbH in dem Verfahren gegen die VW AG abgewiesen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Berufung der Klägerin, die financialright GmbH, gegen die Entscheidung des Landgerichts Braunschweig zurückgewiesen. Das OLG hat – wie bereits das Landgericht Braunschweig zuvor – entschieden, dass der Klägerin, die aus abgetretenem Recht gegen die beklagte VW AG vorgegangen ist, die dafür notwendige Aktivlegitimation fehle.