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Kein Kündigungsrecht eines Yacht-Charter-Vertrag wegen Corona-Reisewarnung
Das Landgericht München I hat eine Klage auf Rückzahlung einer bereits geleisteten Charter (d.h. Vergütung) für eine Yacht im Fahrgebiet der Balearen in Höhe von 16.340 € abgewiesen. Der Kläger begehrte die Rückzahlung, nachdem aufgrund der Corona-Pandemie das Auswärtige Amt für den streitgegenständlichen Zeitraum eine Reisewarnung für das Festland Spanien und die Balearen ausgesprochen hatte. Das Gericht hat entschieden, dass ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten An-zahlungen nicht ...