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Behörde kann Corona-Teststelle bei Hygienemängeln und Verstößen gegen die Medizinprodukte-Betreiberverordnung schließen lassen
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz hat zu Recht eine Corona-Teststelle in Neustadt a.d. Weinstraße geschlossen. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.