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"Notwendigkeit" Voraussetzung für Kündigung: Nutzung einer Eigentumswohnung als Zweitwohnung rechtfertigt keine Eigenbedarfskündigung
Enthält ein Mietvertrag eine sogenannte gesetzesverstärkende Bestandsklausel, wonach das Mietverhältnis nur bei einer "Notwendigkeit" gekündigt werden kann, ist eine Eigenbedarfskündigung zwecks Nutzung der Wohnung als Zweitwohnung unzulässig. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.