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Verwaltungsgericht Minden: Eilanträge gegen Verkürzung des Genesenenstatus erfolglos
Personen, die über ein positives PCR-Testergebnis verfügen und deren Genesenenstatus durch verschiedene Landes- und Bundesverordnungen von 6 Monaten auf 90 Tage verkürzt worden ist, haben keinen Anspruch auf vorläufige Feststellung, dass die Verkürzung für sie nicht gilt. Das Verwaltungsgericht Minden hat in sechs Verfahren entschieden und mit Beschlüssen gegen die Kreise Lippe, Höxter und Bielefeld bzw. die Stadt Blomberg gerichtete Eilanträge abgelehnt.