Aktuelle News
Fristlose Entlassung einer Soldatin wegen Veröffentlichung eines Links zu Webseiten der Reichsbürger-/Selbstverwaltungsbewegung in sozialem Netzwerk
Die Veröffentlichung eines Links in einem sozialen Netzwerk zu Webseiten der Reichsbürger-bzw. Selbstverwaltungsbewegung durch eine Soldatin stellt eine ernsthafte Gefährdung des Ansehens der Bundeswehr und der militärischen Ordnung dar und rechtfertigt die fristlose Entlassung der Soldatin. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden.