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Hartnäckiger Verstoß gegen Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen rechtfertigt ordentliche Kündigung
Verstößt ein Arbeitnehmer hartnäckig gegen die Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen und begeht dadurch einen erheblichen Arbeitszeitbetrug, so rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung. Wegen der Schwere des Vertrauensbruchs und der strafrechtlichen Relevanz des Verhaltens ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich. Dies hat das Landesarbeitsgericht Thüringen entschieden.