Aktuelle News
Kein Anspruch auf Fotografieren des Raumes für Kindesanhörungen
Es besteht kein Anspruch darauf, den Raum im Gerichtsgebäude, der für Kindesanhörungen genutzt wird, fotografieren zu dürfen. Denn der Anhörungsraum ist für die Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.