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Eilantrag gegen Affenpocken-Quarantäne trotz Impfung erfolglos
Eine Person, die während der infektiösen Phase ihres mit Affenpocken infizierten Mitbewohners in der gemeinsamen Wohnung geblieben ist, muss auf Anordnung des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf 21 Tage in häuslicher Quarantäne bleiben. Die zwischenzeitlich erfolgte Impfung ändert daran nichts. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und den gegen die Quarantäneanordnung gerichteten Antrag im Eilverfahren abgelehnt.