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Aus Umgangstitel verpflichtetes Elternteil muss bei Bedenken gegen Umgang Änderung des Umgangstitels erreichen
Der aus einen Umgangstitel verpflichtete Elternteil muss bei Bedenken gegen den Umgang die Abänderung des Umgangstitels erreichen. Es ist unzulässig, eigenmächtig den Umgang zu verweigern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig hervor.