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Kein Unfallversicherungsschutz für psychische Folgen eines Unfalls unabhängig von ihrer medizinischen Nachvollziehbarkeit
Nach den Allgemeinen Bedingungen der Unfallversicherung (AUB 2008) sind krankhafte Störungen in Folge psychischer Reaktionen vom Versicherungsschutz ausgenommen, auch wenn sie durch den Unfall verursacht wurden. Für diesen Leistungsausschluss ist es unerheblich, ob sich die psychischen Reaktionen als medizinisch nicht nachvollziehbare Fehlverarbeitung darstellen, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) nun entschieden und Ansprüche wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung nach ...