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Ertrinkenden Freund im Flutkanal zurückgelassen - BGH bestätigt Verurteilungen wegen Aussetzung mit Todesfolge und wegen unterlassener Hilfeleistung
Zwei junge Leute, die einen sturzbetrunkenen Freund nicht vor dem Ertrinken gerettet haben, gehen deshalb mehrere Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die vom Landgericht Weiden verhängten Strafen von fünfeinhalb und viereinhalb Jahren Haft. Die Verurteilung beruhe nicht auf Rechtsfehlern, teilte das Gericht mit.