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Entziehung der Fahrerlaubnis trotz behaupteter unbewusster Drogeneinnahme
Die Behauptung einer unbewussten Drogeneinnahme kann die Entziehung der Fahrerlaubnis nur dann abwenden, wenn ein detaillierter, in sich schlüssiger und glaubhafter Sachverhalt geschildert wird. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt entschieden.