Aktuelle News
Entscheidung über Rechtmäßigkeit einer medikamentösen Zwangsbehandlung in der vorläufigen Unterbringung nur mit Beteiligung des Pflichtverteidigers und bestmöglicher Sachverhaltsaufklärung
Das Landgericht musste über die Rechtmäßigkeit der medikamentösen Zwangsbehandlung einer Angeklagten entscheiden. Diese war, weil dringende Gründe für die Annahme vorlagen, dass sie im Zustand der Schuldunfähigkeit schwere Straf-traten begangen hat, vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht (§ 126a StPO). Die Entscheidung hätte hier nur unter Einbindung des Pflichtverteidigers und der persönlichen Anhörung der betroffenen Person unter sachverständiger Beratung erfolgen dürfen, ...