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Schmied haftet nicht für spätere Verletzung durch alten Nagel
Das Landgericht Koblenz hat die Klage einer Gestütsinhaberin abgewiesen, die auf Schadensersatz für einen in den Huf eingetreten Nagel eines ihrer Pferde zielte. Dem zuvor das Pferd beschlagende Hufschmied konnte kein Verschulden nachgewiesen werden.