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Kürzung der Dienstbezüge nach beleidigenden Äußerungen sowie Strafanzeige gegen Vorgesetzten wegen angeblicher Brandschutzmängel
Äußert ein Beamter Beleidigungen gegen seinen Vorgesetzten und erstattet eine Strafanzeige wegen angeblicher Brandschutzmängel rechtfertigt dies die Kürzung der Dienstbezüge. In einem solchen Verhalten liegt eine mittelschweres Dienstvergehen. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.