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BGH: Gericht kann ärztliches Attest zur Frage der Suizidgefahr bei erzwungenem Auszug aus Wohnung nicht aus eigener Sachkunde beurteilen
Legt ein Wohnungsmieter ein ärztliches Attest zur Frage einer Suizidgefahr im Falle eines erzwungenem Auszugs vor, so kann das Gericht dieses Attest nicht aus eigener Sachkunde beurteilen, sondern muss vielmehr einen Sachverständigen beauftragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.